Bürgerfragestunde

vor jeder Gemeinderatssitzung.

Vor jeder Gemeinderatssitzung wird, wenn Anmeldungen vorliegen, eine Bürgerfragestunde eingerichtet.

Für die Bürgerfragestunde wird die jeweilige Gemeinderatssitzung bis zu einer Dauer von maximal 1 Stunde unterbrochen. 

Gibt es bis 10 Tage vor der Gemeinderatssitzung keine Anmeldungen zur Bürgerfragestunde, findet diese nicht statt.

Anmeldung zur Bürgerfragestunde

Richtlinien Bürgerfragestunde