Bürgerfragestunde
vor jeder Gemeinderatssitzung.
vor jeder Gemeinderatssitzung.
Vor jeder Gemeinderatssitzung wird, wenn Anmeldungen vorliegen, eine Bürgerfragestunde eingerichtet.
Für die Bürgerfragestunde wird die jeweilige Gemeinderatssitzung bis zu einer Dauer von maximal 1 Stunde unterbrochen.
Gibt es bis 10 Tage vor der Gemeinderatssitzung keine Anmeldungen zur Bürgerfragestunde, findet diese nicht statt.
Anmeldung zur Bürgerfragestunde
Richtlinien Bürgerfragestunde