Online Amtswege

Das Internet erleichtert Amtswege

Das Internet bietet viele Vorteile, auch im Kontakt von Behörde mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmerinnen und Unternehmen. Die vollständige Erledigung von bestimmten "Amtswegen" ist mittlerweile rein elektronisch möglich und erspart Zeit und Mühen. Auf www.oesterreich.gv.at, der österreichischen E-Government-Plattform, finden sich zahlreiche Tipps und Hilfestellungen über den Umgang mit Behörden.

 

Auch Neufelden zählt zu jenen innovativen Gemeinden, die die Vorteile des kommunalen E-Formular-Services nutzt.

Der "virtuelle Wegweiser" durch österreichische Behörden, Ämter und Institutionen steht Ihnen 24 Stunden am Tag und 7 Tage pro Woche zur Verfügung! Darüber hinaus können Sie zahlreiche Amtswege auch gleich direkt erledigen - bequem an Ihrem Computer, wann und wo Sie wollen.

Nachstehend die Verfahren, welche online bei der Gemeinde NEUFELDEN abgewickelt werden können.

MELDEAMT

Meldeauskunft

Strafregisterbescheinigung - Bestellung

Wohnsitzerklärung


 

STANDESAMT

Geburtsurkunde - Ausstellung

Geburtsurkunde, international - Ausstellung

Geburtenbuch - Abschrift

Heiratsurkunde - Ausstellung

Heiratsurkunde, international - Ausstellung

Ehebuch - Abschrift

Staatsbürgerschaftsnachweis - Ausstellung

Sterbeurkunde - Ausstellung

Sterbeurkunde, international - Ausstellung

Sterbebuch - Abschrift


 

STEUERN/ABGABEN

Hundeanmeldung

Hundeabmeldung

Ratenzahlung/Stundung - Ansuchen


 

ALLGEMEIN

Allgemeines Anbringen


 

STRASSENVERKEHR

Arbeiten auf oder neben der Straße

Benützung der Straße zu verkehrsfremden Zwecken

Abstellen eines KFZ ohne Kennzeichen

Anregung zur Straßenverkehrsordnung

Ausnahmen aus der Straßenverkehrsordnung in Einzelfällen

Ansuchen für die Parkerlaubnis für ein Elektrofahrzeug

Berufung


 

WAHLEN

Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte

Wahlkarte/Stimmkarte - Antrag auf Ausstellung

Besondere Wahlbehörde - Antrag auf Besuch

Wählerevidenz/Europa Wählerevidenz - Antrag auf Eintragung/Verbleib
(Antragsformulare Wählerevidenz und/oder Europa-Wählerevidenz)

Wählerverzeichnis-Einspruch


 

SONSTIGES

Verlustmeldung

Wasserzählerstands-Bekanntgabe

Sperrstundenverlängerung

Vereinsförderung

Grabstelle - Antrag um Zuweisung

Grabverlängerung

Grabauflassung

Grabstelle - Verzicht auf weitere Benützung

Grabdenkmal - Antrag zur Errichtung

Urnenbeisetzung außerhalb des Friedhofes - Ansuchen

Bescheidbeschwerde

Vorlageantrag nach AVG

Vorlageantrag nach VwGVG


 

BAUAMT

GWR Bauvorhaben - Datenblatt Gebäude

GWR Nutzungseinheit - Datenblatt


 

DATENSCHUTZ-ANFRAGEN (Betroffenen-Rechte)

Auskunftsersuchen gem. Art. 15 DSGVO

Antrag auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO

Antrag auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO

Antrag auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO

Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO

 

Steigen Sie am besten über unsere Homepage oder www.oesterreich.gv.at ein und wählen Sie den Bereich, der Sie interessiert. Dank der elektronischen Verfahrensabwicklung können Sie Ihren Antrag per Mausklick stellen. Sie füllen das entsprechende Online-Formular aus und schicken es ab. Als Bestätigung werden Sie per E-Mail über den Eingang des Formulars informiert. Der elektronische Antrag wird nun mittels Internet automatisch an die zuständige Stelle weitergeleitet und gelangt in die (elektronische) Eingangsstelle der Fachabteilung. Der Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin wird wie gewohnt tätig und bearbeitet und erledigt den Antrag.

Wir sind überzeugt, dass viele unserer Gemeindemitglieder diesen zukunftsträchtigen und in der Handhabung äußerst einfachen Service schätzen werden - schauen Sie doch einmal in das Internet, was www.oesterreich.gv.at zu bieten hat. Durch die Partnerschaft mit amtsweg.gv.at wird die Gemeinde NEUFELDEN auch in Zukunft immer auf dem letzten Stand der Entwicklung des E-Government sein - und damit noch schneller, effizienter, flexibler und sparsamer arbeiten können.