Termine
Informieren Sie sich hier über wichtige Termine der Marktgemeine Neufelden rund um das Leben und Wohnen in der Region.
Informieren Sie sich hier über wichtige Termine der Marktgemeine Neufelden rund um das Leben und Wohnen in der Region.
Bitte beachten Sie, dass die Mülltonne nur so befüllt werden darf, dass der Deckel problemlos geschlossen werden kann. Weiters ist zu beachten, dass die Tonne am jeweiligen Abfuhrtag zur Straße gebracht werden muss!
Weitere Informationen betreffend Mülltrennung, Müllsammlung, usw., erhalten Sie auf den Homepages der Altstoffsammelzentren, der Umweltprofis und des Bezirksabfallverbandes Rohrbach.
Download: Müllkalender 2024
Hier >>> geht es zum Abholkalender des BAV Rohrbach
Sie werden gebeten Ihre Papiertonne an dem betreffenden Tag zur Straße zu bringen, um eine klaglose Entleerung zu gewährleisten.
DAS DARF IN DIE TONNE:
- Zeitungen, Illustrierte, Prospekte, Bücher, Schreib- u. Packpapier, Kataloge,
Karton, Wellpappe,..
DAS DARF NICHT HINEIN:
- Milch- u. Getränkeverpackungen (Tetra-Packs), Folien, beschichtetes Papier,
Kohlepapier, Cellophan, Tapeten, Kunststoffsäckchen aus der Werbemittel-
verteilung, Unrat jeder Art;
Schachteln dürfen nur gefaltet eingeworfen werden.
Größere Mengen an Kartonagen bringen Sie am besten gleich in das nächste ASZ.
Download: Papierabfuhrkalender 2024
Hier >>> geht es zum Abholkalender des BAV Rohrbach
Die Biosackabfuhr erfolgt jede Woche am Montag. Wenn der Montag ein Feiertag ist, wird der Biosack am darauffolgenden Werktag abgeholt.
Die Biosackabfuhr ist ein kostenloses Service. Alle Haushalte (vor allem jene, welche keine Möglichkeit zur Kompostierung haben) werden gebeten, dieses Angebot zu nützen. 52 Stück Papiersäcke können jährlich jederzeit kostenlos am Marktgemeindeamt abgeholt werden. Nähere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt Neufelden unter der Tel.Nr. 07282/6255.
Was gehört in die Biotonne/-sack? | ||||||
Weitere Informationen zum Thema Biomüll finden Sie >>>hier. |
* Speiseöl u. Fette sammeln sie bitte im ÖLI
Hier >>> geht es zum Abholkalender des BAV Rohrbach
Abholtermine 2024 für Neufelden durch die Firma Zellinger:
Download: Abfuhrkalender Gelber Sack 2024
Der Gelbe Sack kommt …
Mit dieser Erweiterung des Entsorgungsangebotes wird das Sammeln leerer Verpackungen aus Kunststoff, Metall und Materialverbunden noch einfacher. Dazu bekommt jeder Haushalt eine kostenlose Erstausstattung von 13 Säcken samt Information zugestellt. Nachschub kann man sich beim zuständigen Gemeindeamt holen. Die Abholung der gelben Sammelsäcke erfolgt am gleichen Platz wie bei der Restabfallabfuhr im Vier-Wochen-Rhythmus.
… das ASZ bleibt.
Metall- und Kunststoffverpackungen können auch weiterhin ins ASZ gebracht werden. Die sortenreine Sammlung in den ASZ ermöglicht eine hohe stoffliche Verwertung und somit ein ökologisch und wirtschaftlich sinnvolles Recycling. Durch diese Erlöse werden die Abfallgebühren im Bezirk gestützt.
Mehr Informationen erhalten Sie unter "Dateien zum Download" sowie bei den Umweltprofis des Bezirksabfallverbandes Rohrbach.
Nie wieder vergessen, die Abfalltonnen rechtzeitig hinauszustellen – das und vieles mehr ermöglicht die App der OÖ Umwelt Profis. Ein kostenloses "Abfall-Rundum-Service" für oberösterreichische Haushalte. Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen und laden Sie sich die App kostenlos unter http://mobile.umweltprofis.at im App oder Play Store auf Ihr Handy.
Downloads:
Sperrmüll ist nicht verwertbarer Hausmüll, der so sperrig ist, dass er in der Restmülltonne oder im Müllsack keinen Platz hat. Die Abgabe von Sperrmüll ist in jedem Altstoffsammelzentrum des BAV jeweils zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich.
Altstoffsammelzentren in Ihrer näheren Umgebung:
Altenfelden | Mittwoch Freitag Samstag | 8 – 12 Uhr und 13 - 18 Uhr 8 – 12 Uhr und 13 - 18 Uhr 8 - 12 Uhr |
Rohrbach | Montag Mittwoch Freitag Samstag | 8 – 12 Uhr und 13 - 18 Uhr 13 – 18 Uhr 8 – 12 Uhr und 13 - 18 Uhr 8 - 12 Uhr |
St. Peter/Wbg.
| Mittwoch Samstag | 8 – 12 Uhr und 13 - 18 Uhr 8 – 12 Uhr |
Für ältere alleinstehende Personen, die nicht in der Lage sind ihr sperriges Gut in das ASZ-Altenfelden zu bringen, wird weiterhin die Sperrmüllabfuhr als Hausabholung durchgeführt. Bei dringendem Bedarf, bitte um Meldung am Marktgemeindeamt Neufelden, Tel. +43 7282 6255.
Was ist Sperrmüll?
- Angelruten, Automöbel- u. stoßstangen
- Bilder, Bügelbretter
- Dach- u. Isolierpappe, Felle
- Kinderspielzeug (großvolumig), Kinderwagen, Koffer
- Lampenschirme, Stehlampen, Liegestühle
- Musikinstrumente
- Pinnwände, Plexiglas
- Platten z.B. aus Heraklith, Telwolle, Gipskarton (Rigips)
- Polstermöbel, Sofa, Couch
- Schi, Snowboard, Sportartikel
- Schultaschen, Sonnenschirme, Regenschirme
- Teppiche, Vorhänge
Aufgepasst: Altreifen sind kostenpflichtig und gehören ins ASZ! Saubere Gegenstände und Teile mit überwiegendem Kunststoffanteil sind für die thermische Verwertung geeignet und können so wie sämtliche Kunststoffverpackungen im ASZ oder bei der MASI abgegeben werden!
Alttextilien (bitte nur in Originalsammelsäcken) können in den Altstoffsammelzentren des Bezirkes Rohrbach abgegeben werden. Das nächstgelegene ASZ befindet sich in Altenfelden. Tel.Nr. (u. Fax) +43 7282 5520.
Altstoffsammelzentren in Ihrer näheren Umgebung:
Altenfelden | Mittwoch Freitag Samstag | 8 – 12 Uhr und 13 - 18 Uhr 8 – 12 Uhr und 13 - 18 Uhr 8 - 12 Uhr |
Rohrbach | Montag Mittwoch Freitag Samstag | 8 – 12 Uhr und 13 - 18 Uhr 13 – 18 Uhr 8 – 12 Uhr und 13 - 18 Uhr 8 - 12 Uhr |
St. Peter/Wbg.
| Mittwoch Samstag | 8 – 12 Uhr und 13 - 18 Uhr 8 – 12 Uhr |
Beachten Sie bitte, dass nur Altrohstoffe von guter Qualität wirklich verwertbar sind. Die Originalsammelsäcke sind kostenlos beim Marktgemeindeamt Neufelden während der Amtsstunden oder in den Altstoffsammelzentren des Bezirkes Rohrbach erhältlich. Die Säcke bitte so befüllen, dass sie noch gut zugebunden werden können und nicht auf dem Weg zur Verarbeitungsanlage platzen.
Was wird gesammelt:
- Tragbare und saubere KLEIDUNG
- Unbeschädigte TASCHEN und GÜRTEL
- BETTZEUG, BETTFEDERN im Inlett
- Funktionstüchtige SPIELWAREN
- Saubere und tragbare SOMMER- und WINTERSCHUHE*
- SPORTSCHUHE*
- Tragbare FUSSBALLSCHUHE*
- Funktionstüchtige INLINESKATER*
*ausnahmslos paarweise gebündelt
Was darf nicht hinein:
x VERSCHMUTZTE Kleidung
x NASSE Kleidung
x KAPUTTE Kleidung
x STOFFRESTE/PUTZLAPPEN
x KAPUTTE, VERSCHMUTZTE oder SCHIMMELIGE Schuhe
x SCHI-, SNOWBOARD und EISLAUFSCHUHE
x SCHUHEINLAGEN
Was passiert damit:
Die Textilien bzw. Schuhe werden in Sortierbetrieben in bis zu 70 verschiedene Sorten (Kinder, Herren, Damen, Winter, Sommer, ...) sortiert. Der Großteil der Kleider wird nach Afrika und in Osteuropäische Länder gebracht und je nach Qualität in eigenen Shops wiederverkauft.
Mehr Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage des Bezirksabfallverbandes Rohrbach.
Unter Termine finden Sie die nächsten Bauverhandlungstermine.
Die Bausachverständige der Marktgemeinde Neufelden, Frau Ing. Elisabeth Knabl-Schütz, steht an den Bauverhandlungstagen auch für Bauberatungen und Vorprüfungen von geplanten Bauvorhaben zur Verfügung.
Da einzelne Termine bereits ab und zu verschoben werden mussten, bitten wir um kurze telefonische Voranmeldung beim Gemeindeamt Neufelden unter der Tel.Nr. +43 7282 6255-14.
Die Bausachverständige ist auch unter der Tel.Nr. +43 732 7720-47500 (Bezirksbauamt Linz) erreichbar.
Die feuerpolizeilichen Überprüfungen werden in regelmäßigen Abständen routinemäßig bei allen Neufeldener Gebäuden druchgeführt.
Die Überprüfungsintervalle unterteilen sich in drei Gruppen:
alle 3 bzw. 5 Jahre | Objekte der Risikogruppe: R1 | Veranstaltungsstätten, Hochhäuser, Großbetriebe, ... |
alle 10 Jahre | Objekte, die nicht der Risikogruppe unterliegen: R2 | Wohnbauten, Betriebsbauten, Bürobauten, Landwirtschaften, ... |
alle 20 Jahre | Wohnzwecken dienende Gebäude: R3 | Objekte mit nicht mehr als 3 Wohnungen sowie vergleichbare Gebäude mit Büros, Kanzleien, ... |
Hier >>> können Sie das Verzeichnis der Risikoobjekte (R1) in Neufelden herunterladen!
Laufend werden in Neufelden Feuerpolizeiliche Überprüfungen (Feuerbeschau) durchgeführt. Die Gemeinde hat entsprechend dem OÖ. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz die Brandsicherheit von Gebäuden, Anlagen und die dazugehörenden Grundstücke in bestimmten Intervallen zu überprüfen.
Termine für die Feuerpolizeiliche Überprüfung (Feuerbeschau) 2025:
Die betroffenen Gebäudeeigentümer werden von der Gemeinde Neufelden über den genauen Überprüfungstermin rechtzeitig informiert.
Weitere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt Neufelden bzw. unter der Tel.-Nr. +43 7282 6255-14.
Hier können Sie Info-Blätter der Brandverhütungsstelle für OÖ. herunterladen:
Formular zur Anzeige der Mängelbehebung