Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung bringt die Marktgemeinde Neufelden auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur auf. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Marktgemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Übereinstimmung eines Dokuments mit einer Abschrift, die beim Aussteller verbleibt, überprüft werden.


Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus

  • einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
     

Die gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.


Prüfung eines amtssignierten elektronischen Dokuments

Sie können ein amtssigniertes elektronisches Dokument auf seine Echtheit und Unversehrtheit prüfen. Dazu nutzen Sie bitte eine der untenstehenden Adressen:

www.signaturpruefung.gv.at bzw. pruefung.signatur.rtr.at/ 
Offizieller Link zur Signaturprüfung - leitet derzeit weiter zum Prüfservice der RTR (Rundfunk & Telekom Regulierungs-GmbH)
 

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:
http://www.signaturpruefung.gv.at/  bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/ 
 

Tel. +43 (7282) 6255 oder E-Mail: gemeinde(at)neufelden.ooe.gv.at