Aktuelle Volksbegehren
Eintragung von 31. März bis 7. April
Eintragung von 31. März bis 7. April
Die Volksbegehren
können im Eintragungszeitraum vom 31. März bis 7. April 2025 unterschrieben werden. Zu diesen Volksbegehren wurden Einleitungsanträge gestellt, denen stattgegeben wurde.
Informationen zu aktuell laufenden Volksbegehren, dem Wortlaut des Volksbegehrens und zur Online-Unterstützung von Volksbegehren erhalten Sie auf der Homepage von österreich.gv.at unter folgendem Link: Volksbegehren (oesterreich.gv.at)
Volksbegehren können sowohl im Einleitungsverfahren (Unterstützungserklärungen) als auch im Eintragungsverfahren bei der Gemeinde unterschrieben werden. Auch eine elektronische Unterstützung mit Handy-Signatur ist rund um die Uhr und ohne dem Gang zum Gemeindeamt möglich.
Eintragungszeiten in Neufelden: Damit alle GemeindebürgerInnen die Möglichkeit haben, die Volksbegehren zu unterschreiben, ist das Gemeindeamt im Eintragungszeitraum an einem Tag bis 20:00 Uhr geöffnet.