Impressum


Marktgemeinde Neufelden
Markt 22, 4120 Neufelden
Telefon: 07282/6255
Fax: 07282/6255-8
E-Mail: gemeinde(at)neufelden.ooe.gv.at

Impressum/Offenlegung/§ 13, 41 und 42 AVG/Allgemeine Nutzungsbedingungen für Gemeindehomepages

1. Impressum/Offenlegung gem. §§ 24f MedienG

Medieninhaber:
Marktgemeinde Neufelden

Herausgeber:
Marktgemeinde Neufelden
Markt 22, 4120 Neufelden
Telefon: 07282/6255
Fax: 07282/6255-8
E-Mail:
gemeinde(at)neufelden.ooe.gv.at

Datenschutzbeauftragter gem. DSGVO 2018:
GEMDAT OÖ GmbH § Co KG, Schiffmannstraße 4, 4020 Linz, Telefon: 0732/36996-0, E-Mail: dsgvo@gemdat.at, Internet: https://www.gemdat.at.
 

Medienlinie gem. § 25 Abs. 4 MedienG:
Homepage der Marktgemeinde Neufelden. Bietet der Öffentlichkeit Informationen und E-Government Dienste der Marktgemeinde Neufelden.

 

2. Kundmachungen gem. § 13, 41 und 42 AVG

(1) Gemäß § 13 AVG wird für das Marktgemeindeamt Neufelden Folgendes festgelegt:

Postadresse:               Marktgemeindeamt Neufelden

                                      Markt 22

                                      4120 Neufelden

Telefonnummer:        (+43 7282) 6255 – 0

Telefaxnummer:        (+43 7282) 6255 – 8

E-Mail-Adresse:        gemeinde(at)neufelden.ooe.gv.at

(2) Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

(3) Anbringen, die mittels E-Mail eingebracht werden, sind an die offizielle E-Mail-Adresse der Marktgemeinde Neufelden zu übermitteln. Die Bearbeitung von Anbringen, die an die persönliche E-Mail-Adresse einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters der Marktgemeinde übermittelt werden, insbesondere im Fall der Abwesenheit der betreffenden Person, ist nicht sichergestellt.

(4) Für die elektronische Kommunikation können folgende Formate verwendet werden:

Art

Bezeichnung

MIME-Type

Suffix

Dokument

MS Office Word

application/msword

*.DOC, *.DOCX

 

MS Office Excel

application/msexcel

*.XLS, *.XLSX

 

PDF

application/pdf

*.PDF

 

RTF

application/rtf           

*.RTF

 

MS Office PowerPoint

application/mspowerpoint

*.PPT, *.PPTX

Text

ASCII

text/plain

*.TXT, *.TEX

 

(ISO 8859-1)

text/xml

*.XML, *.XSL

Grafik

GIF

image/gif

*.GIF

 

JPEG

image/jpeg

*.JPG, *.JPEG, *.JPE

 

PCX

image/pcx

*.PCX

 

BMP

image/bmp

*.BMP

 

TIFF

image/tiff

*.TIF, *.TIFF

 

PNG

image/png

*.PNG

HTML

HTML

text/html

*.HTM, *.HTML

Komprimierung

ZIP

application/zip

*.ZIP

(5) Gemäß § 13 Abs. 5 letzter Satz AVG werden folgende Amtsstunden (Bürgerservice) und für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten festgelegt:

Amtsstunden/Bürgerservice

Montag

8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Dienstag

8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Mittwoch

8:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr

Freitag

8:00 – 12:00 Uhr

davon abweichend gilt:

2. November (Allerseelen – sofern dieser nicht auf einen Samstag oder Sonntag fällt)

8:00 – 12:00 Uhr

24. und 31. Dezember

keine Amtsstunden

Parteienverkehr

Montag

8:00 – 12:00 Uhr

Dienstag

8:00 – 12:00 Uhr

Mittwoch

8:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag

8:00 – 12:00 Uhr

Freitag

8:00 – 12:00 Uhr

24. und 31. Dezember

kein Parteienverkehr

Sollten Sie ein persönliches Gespräch wünschen, ersuchen wir um vorherige Terminvereinbarung.

(6) Kundmachungen im Sinne der §§ 41 und 42 AVG sowie sonstige Bekanntmachungen können im Internet auf der Homepage der Marktgemeinde Neufelden https://www.neufelden.at erfolgen.

 

3. Allgemeine Nutzungsbedingungen

Der Nutzer anerkennt, dass die Nutzung der von der Marktgemeinde Neufelden angebotenen Dienste im Internet ausschließlich unter Anwendung dieser allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgt.
Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Marktgemeinde Neufelden keine Verpflichtung übernimmt, die von ihr im Internet angebotenen Dienste unterbrechungsfrei und jederzeit abrufbar zu halten.

Sowohl die Zurverfügungstellung als auch die Nutzung der Dienste und Inhalte unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Regelungen insbesondere des Datenschutzes, des Urheberrechts sowie des Marken- und Musterschutzes.

Die auf den Internetseiten der Marktgemeinde Neufelden wiedergegebenen Inhalte dienen, trotz eingehender Recherche und Aufarbeitung, lediglich zur Information. Für dennoch enthaltene Fehler kann keine wie immer geartete Haftung übernommen werden. Weiters erklärt sich die Marktgemeinde Neufelden als nicht verantwortlich für den Inhalt von Internetseiten, auf die mit einem Link verwiesen wird.

 

4. Elektronischer Verkehr

Die Marktgemeinde Neufelden stellt ab 1.1.2020 nachfolgende technische Einrichtungen zur Wahrnehmung des „Rechts auf elektronischen Verkehr mit der Verwaltungsbehörde“ gem. § 1a E-Government-Gesetz zur Verfügung. Eine Nutzung technischer Möglichkeiten oder Einrichtungen für einen elektronischen Verkehr mit der Marktgemeinde Neufelden, die nicht in dieser Liste angeführt sind, ist nicht zulässig.

Elektronische Antragstellung: Für eine elektronische Antragstellung stellt die Marktgemeinde Neufelden auf ihrer Website unter https://www.neufelden.at/buergerservice/online-amtswege.html Online-Formulare zur Verfügung.

Verfahrensbezogene elektronische Kommunikation: Die verfahrensbezogene elektronische Kommunikation erfolgt auf Wunsch von Antragsteller*innen an die in den Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Der explizite Wunsch auf elektronische Verfahrenskommunikation kann in den Online-Formularen bekannt gegeben werden.

Elektronische Zustellung: Die Übermittlung von nicht nachweislichen Sendungen der Marktgemeinde Neufelden erfolgt an die in Online-Anträgen bekannt gegebene E-Mail-Adresse. Nachweisliche Sendungen werden über den behördlichen Zustelldienst in das Behördenpostfach (für Privatpersonen unter www.oesterreich.gv.at, für Unternehmen und sonstige Organisationen unter www.usp.gv.at) eingeliefert, sofern ein Empfänger für die E-Zustellung registriert ist. Andernfalls erfolgt eine postalische Übermittlung.